Allgemeine Geschäftsbedingungen des August Wilhelmj Musikinstitut Usingen.
Es gelten die allgemeingültigen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen.
§ 1 Anmeldung und Aufnahme
Das August Wilhelmj Musikinstitut Usingen (AWM) bietet als zertifiziertes Institut eine musikalische Förderung und Weiterbildung in unterschiedlichen Unterrichtsformen an. Nähere Informationen sind in der gültigen Angebotsübersicht/Gebührentabelle aufgelistet.
Anmeldungen sind schriftlich auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt an das Sekretariat des Instituts zu richten. Ein Unterrichts- bzw. Ausbildungsvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des August Wilhelmj Musikinstituts zustande.
§ 2 Unterrichtserteilung
Für das Musikinstitut gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen im Bundesland Hessen entsprechend, einschließlich der beweglichen Ferientage der Schulen im Hochtaunuskreis.
§ 3 Kündigung
(1) Kündigungen bedürfen der Textform und sind zum 28.02., 31.05., 31.08., und 30.11. des Jahres möglich. Sie müssen der Direktion des Instituts spätestens zwei Monate vorher zugegangen sein. Eine Kündigung vor dem Unterrichts- bzw. Ausbildungsbeginn bedarf ebenfalls der Textform und muss spätestens zwei Wochen vor dem Unterrichts- bzw. Ausbildungsbeginn dem August Wilhelmj Musikinstitut zugegangen sein. Danach fallen die üblichen Unterrichtsgebühren an.
(2) Das Musikinstitut behält sich das Recht vor, bei mangelndem Fortschritt, häufigem unentschuldigtem Fernbleiben, unpassendem Betragen, sowie bei Vorliegen eines Schulgeldrückstandes von einem Vierteljahr den Unterrichtsvertrag fristlos zu kündigen.
§ 4 Schulgeld
(1) Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen werden Schulgelder nach dem jeweils gültigen Schulgeldtarif erhoben.
(2) Das Schulgeld ist ein Jahresbeitrag und in 12 gleichen Beträgen bis zum 5. eines Monats fällig. Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Lastschrifteinzug. Bei Rücklastschriften, die der Schulgeldpflichtige zu vertreten hat, berechnet das August Wilhelmj Musikinstitut Usingen eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Schulgeldpflichtige weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Der Jahresbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein.
(3) Eine Schulgelderhöhung bedarf der Zustimmung des Schulgeldpflichtigen. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Schulgeldpflichtige der Schulgelderhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
Das August Wilhelmj Musikinstitut Usingen verpflichtet sich, den Schulgeldpflichtigen mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Bei fristgemäßem schriftlichem Widerspruch gegen die Schulgelderhöhung endet der Vertrag zwischen dem August Wilhelmj Musikinstitut Usingen und dem Schulgeldpflichtigen zu Beginn des Monats der Schulgelderhöhung.
(4) Rückzahlungsansprüche des Schulgeldpflichtigen werden seinem Rechnungskonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Schulgeldpflichtige keine andere Weisung erteilt.
§ 5 Erstattung von Schulgeld bei Unterrichtsausfall
(1) Bei der Bemessung des Schulgeldes ist ein gewisser unvorhersehbarer Unterrichtsausfall bereits berücksichtigt. Sollte aus einem vom Musikinstitut zu vertretenden Grund mehr als zwei Mal im Semester der Unterricht ausfallen, wird das Schulgeld entsprechend dem weitergehenden Ausfall gutgeschrieben.
(2) Bei Unterrichtsausfall wegen höherer Gewalt oder auf Anordnung einer Behörde ist eine Schulgelderstattung ausgeschlossen.
(3) Bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten des Schülers von zusammenhängend mindestens vier Wochen besteht ein Anspruch auf Gutschrift
des Schulgeldes. Die Erkrankung ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Das Schulgeld wird für je vier Wochen Ausfallzeiten entsprechend 1/13 des Jahresentgeltes gutgeschrieben. Ferienzeiten sind keine Ausfallzeiten.
§ 6 Aufsicht
Die Aufsichtspflicht des Musikinstituts besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet
beim Verlassen desselben. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Lernenden und Studierenden.
§ 7 Datenschutz
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass das August Wilhelmj Musikinstitut personenbezogene Daten für sein Vertragsmanagement, zu Ab-rechnungszwecken, zur Erfüllung behördlicher Anforderungen und für die Verwendung in Jahresberichten erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert. Es werden die gesetzlichen Regelungen der Europäischen-Datenschutzgrundverordnung eingehalten.
§ 8 Besondere Vertragsbedingungen
Besondere Lehrangebote können besondere vertragliche Regelungen erfordern. Diese ersetzen dann die entsprechenden Regelungen dieser Geschäftsbedingungen.
§ 9 Besondere Vereinbarungen
(1). Die Schülerin/der Schüler erklärt sein Einverständnis mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich der Vervielfältigung), die im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Konzerten des August Wilhelmj Musikinstituts gemacht werden.
(2) Mit der Anerkennung dieser AGB überträgt er/ sie etwa hieraus entstehende Verwertungsrechte auf das Musikinstitut. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht hieraus nicht.
§ 10 Wirksamkeit von Abreden
Schriftliche Anträge und mündliche Abreden sind nur dann rechtswirksam, wenn sie seitens des Musikinstituts schriftlich bestätigt wurden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.10.2019 in Kraft.
Usingen, 21.09.2019
Die Institutsleitung